


Jugendschutzlabel im Alkoholbereich: Präventionsmassnahmen im Detailhandel

Das Jugendschutzlabel im Alkoholbereich verstärkt und erweitert die bestehenden gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen und fördert deren Durchsetzung im Detailhandel. Diese Präventionsmassnahmen beziehen sich auf die Einschränkung des Angebots alkoholischer Getränke sowie auf die Sensibilisierung des Verkaufspersonals. Verantwortungsbewusste Detailhandelsorganisationen, welche die Anforderungskriterien einhalten, werden mit dem auf ISO-Normen basierenden Soziallabel ausgezeichnet.
Das Blaue Kreuz als Symbol und Namen wählten sie in Anlehnung an das Rote Kreuz. Wie Henry Dunant mit dem Roten Kreuz wollten sie «den Opfern auf dem Schlachtfeld des Alkohols» beistehen und Hilfe anbieten.
1. Kein Verkauf von Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren.
Durch die Vereinheitlichung des Abgabealters für alkoholische Getränke wird das Verkaufspersonal entlastet und der Jugendschutz entscheidend vereinfacht. Dahinter steht auch der präventive Gedanke, das Einstiegsalter in den Konsum von Alkohol so weit wie möglich herauszuzögern.
2. Konsequente Ausweiskontrollen mittels amtlicher Ausweise.
Kein Verkauf von Alkohol ohne Ausweis. Dabei gelten ausnahmslos die amtlichen Ausweise Pass, Identitätskarte oder FührerInnenausweis. Im Zweifelsfall muss die Verkaufsperson den Ausweis kontrollieren, damit der Jugendschutz eingehalten und umgesetzt werden kann.
3. Kein Verkauf von alkoholhaltigen, gekühlten Mehrfachgebinden (Multipack).
Strukturelle Massnahme, welche den unmittelbaren Konsum grosser Mengen an Alkohol verunmöglicht resp. das schnelle Trinken von alkoholhaltigen Getränken einschränkt (Rauschtrinken).
4. Zu jedem alkoholhaltigen Angebot sind alkoholfreie Getränke in derselben Menge
mindestens zu 20% günstiger anzubieten (auch bei Aktionen).
Alternativangebot zum
alkoholischen Getränk, welches einen geringeren Preis aufweist analog des Sirupartikels
der kantonalen Gastgewerbegesetze.
5. Keine Selbstbedienung beim Verkauf von Spirituosen inkl. Alcopops.
Spirituosen und Alcopops sind hinter dem Kassenbereich stationiert und nur für das Verkaufspersonel zugänglich. Dies vereinfacht die Handhabung (ohne Ausweis – kein Alkohol) und die Umsetzung der Jugendschutzbestimmungen.
6. Keine produktbezogene Alkoholwerbung für das gesamte alkoholhaltige Sortiment.
Vermindert die Animation von Jugendlichen zum Konsum von alkoholhaltigen Getränken
(Studie Jugendliche und Alkoholwerbung).
7. Durchführung von Alkoholtestkäufen durch das Blaue Kreuz zuhanden der Zertifizierungsstelle.
Mit den Testkäufen wird die Durchsetzung der bestehenden Abgabeverbote im Bereich
Alkohol kontrolliert und eine nötige Intervention überprüft. Bei Nichteinhaltung
des Abgabealters droht der Entzug des Labelzertifikats.
8. Interne Schulung aller Mitarbeitenden bei Stellenantritt durch den direkten Vorgesetzten.
Alle Festangestellten besuchen den externen Jugendschutz-Diplomkurs des Blauen Kreuzes.
Eine Sensibilisierung auf allen Hierarchiestufen bewirkt eine Institutionalisierung des Jugendschutzgedankens. Das Personal wird zum Thema Jugend und Alkohol geschult, die gesetzlichen Grundlagen (AlkG, LMV, StGB und GGG) werden vermittelt und der Umgang mit schwierigen Alltagssituationen in Form von Rollenspielen wird geübt und verinnerlicht.
Zum Schutz der Jugend
Übermässiger Alkoholkonsum stellt in der Schweiz das grösste Public-Health-Problem bei Jugendlichen und jungen Erwachsen dar. Das daraus resultierende Risiko für soziale und gesundheitliche Folgeschäden ist hoch. Der frühe Einstieg in den Alkoholkonsum erhöht zudem das Risiko einer späteren Alkoholabhängigkeit, welches durch eine Verzögerung des Erstkonsums massiv gesenkt werden kann. Deshalb limitieren gesetzliche Jugendschutzbestimmungen in der Schweiz den Zugang (Abgabe, Verkauf) zu alkoholischen Getränken für Heranwachsende: Bier, Apfelwein und Wein ab 16 Jahren, Spirituosen und Alcopops ab 18 Jahren. Die Anhebung der Alterslimite auf 18 Jahren für alle alkoholischen Getränke steht in einzelnen Kantonen zur Diskussion oder wurde bereits umgesetzt (z.B. Kanton Tessin).
Strukturelle Prävention als wirkungsvolle Massnahme - wenn konsequent umgesetzt!
Die gesetzlichen Regelungen wirken direkt auf das Konsummuster des Jugendlichen ein, indem sie die ökonomische und physische Erhältlichkeit und Verfügbarkeit des Suchtmittels sowie dessen Nachfrage regeln. Solche strukturellen Massnahmen sind wesentliche Bestandteile einer wirkungsvollen Suchtprävention. Die hohe Prävalenzrate des Alkoholkonsums von Jugendlichen, welche aufgrund ihres Altern eigentlich noch gar keinen Zugang zu alkoholischen Getränken haben sollten, weisen jedoch auf die lückenhafte Umsetzung der Jugendschutzbestimmungen in der Praxis hin (ESPAD-Studie 2007/Sucht Info Schweiz 2009). Auch Alkohol-Testkaufaktionen zeigen Jahr für Jahr auf, dass die gesetzlichen Bestimmungen mangelhaft eingehalten werden. So liegt der Gesamtdurchschnitt aller unzulässigen Verkäufe von Alkohol an Jugendliche im Jahr 2008 bei 36,5% (Ferarihs-Studie: Alkoholtestkäufen 2000-2008).
Der Mehrwert des Labels!
Stärkung und Erweiterung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen
Das Jugendschutzlabel im Alkoholbereich versteht sich als eine Verstärkung und Weiterführung der bestehenden gesetzlichen Jugendschutzverordnungen und als Förderung deren Durchsetzung. Diese Massnahmen beziehen sich auf die Einschränkung des Angebots alkoholischer Getränke, welches sich explizit an Jugendliche richtet und/oder welches zum problematischen Konsummuster von Jugendlichen beiträgt sowie auf die Sensibilisierung des Verkaufspersonals. So kann der problematische Alkoholkonsum von Jugendlichen eingedämmt werden.
Selbstverpflichtung der Detailhändler und Sensibilisierung der Öffentlichkeit
Durch eine Erweiterung der Massnahmen auf freiwilliger Basis bekennen sich Firmen im Detailhandel zu erhöhten Jugendschutzbestrebungen. Ein Labelsystem bewirkt eine Institutionalisierung und Weiterführung der bestehenden und wirksamen Testkaufaktionen. Durch eine Einbettung der Kontrollmassnahmen in ein Gesamtsystem von innerbetrieblicher Sensibilisierung wird eine langfristige Umsetzung des Jugendschutzes garantiert. Die Verkaufläden setzen ein klares Zeichen für einen engagierten Jugendschutz. Durch diesen Schritt wird die Öffentlichkeit mit der Thematik konfrontiert. Das Bewusstsein für griffige Massnahmen in der Öffentlichkeit steigt, der Jugendschutz gewinnt an Bedeutung. Im Gegenzug werden die Firmen für ihre soziale Verantwortung mittels der Verleihung des Labelzertifikats ausgezeichnet. Durch die Selbstverpflichtung des Detailhandels werden erstrebenswerte Jugendschutzmassnahmen unterstützt, welche auf politischer Ebene schwierig umsetzbar sind.
Jugendschutzlabel als erstes Soziallabel in der Schweiz, welches auf ISO-Normen basiert
Bei diesem Kennzeichnungsprogramm handelt es sich um ein Soziallabel für Dienstleistungsbetriebe und ist gemäss den Anforderungen von ISO 14024 aufgestellt. Erfüllt eine Verkaufstelle die Regeln und sind die Audits (Überprüfung aller Kriterien des Anfor-derungskatalogs) positiv verlaufen, wird das Zertifikat von einer anerkannten Zertifizierungsstelle vergeben.
Die Zertifizierungsstelle
Die unabhängige Zertifizierungsstelle hat die Aufgabe, im Detailhandelsbetrieb zu
prüfen, ob die gestellten Anforderungen erfüllt sind. Bei dieser Prüfung schliesst
sie sämtliche Läden und Verkaufsstellen mit ein. Verläuft die Prüfung positiv ab,
wird dem Betrieb das Labelzertifikat vergeben. Die Überprüfung des Anforderungskatalogs
wird danach regelmässig in 1 – 2 Audits pro Jahr von der Zertifizierungsstelle durchgeführt.
Die
Wahl der Zertifizierungsstelle obliegt dem an einer Zertifizierung interessierten
Betrieb. Ist eine Zertifizierungsstelle gewählt, wird ein Vertrag gemäss den Rahmenbedingungen
des Reglements des Labelinhabers abgeschlossen.
Das Labelbenutzungsrecht
Blaues Kreuz Prävention + Gesundheitsförderung als Projektträger und Labelinhaber
erteilt der Detailhandelsorganisation das Labelbenutzungsrecht, sobald ein Zertifikat
vorliegt. Die Gültigkeitsdauer des Labelnutzungsrechts ist identisch mit der Gültigkeitsdauer
des Zertifikats und beträgt fünf Jahre. Verlaufen die Audits bei einer Folgeprüfung
negativ, entzieht die Zertifizierungsstelle der Organisation das Zertifikat, womit
gleichzeitig das Labelnutzungsrecht aufgehoben wird.
Das Reglement (zum Download)
Das Reglement bildet das Kennzeichnungsprogramm von Blaues Kreuz Prävention + Gesundheitsförderung für die Verleihung des Soziallabels "Jugendschutz" an Detailhandelsorganisationen.
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